Schritte der Antragstellung
Prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.
Antragsberechtigt sind:
- landwirtschaftliche Betriebe
- Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Primärproduzenten
- landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
- gewerbliche Maschinenringe
- anerkannte Naturschutzvereinigungen
Die Zuwendungsempfänger müssen die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen.
Interessenten, die eine Förderung in der Kategorie A.1 beantragen wollen, müssen nachweisbar mind. 5 ha nasse oder wiedervernässte Moorböden bewirtschaften.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt.
Finden Sie Ihr Vorhaben auf der Positivliste.
Alle förderfähigen Geräteklassen finden Sie auf der Positivliste. Für die Förderfähigkeit ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.
Alle Maschinen müssen die in der Positivliste definierten Kriterien erfüllen. Förderfähig sind Maschinen in folgenden Kategorien:
- Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden (Kategorie A.1) und
- Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen (Kategorie B)
Weitere Hinweise finden Sie in der Richtlinie und den Merkblättern.
Nehmen Sie vor Antragstellung an der Interessenbekundung teil.
Alle an einer Zuwendung interessierten Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm bekunden.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens wird ein Reihungsverfahren durchgeführt. Gemäß Richtlinie erhalten alle Interessenbekundungen, die in Kategorie A.1 „Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden“ gestellt werden, bevorzugt eine Einladung. Alle weiteren Interessenbekundungen werden per Zufallsauswahl in der Reihung berücksichtigt. Anhand der Reihung werden auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel Einladungen zur Antragstellung verschickt.
Termine für das Interessenbekundungsverfahren werden rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Registrierung im Portal der Rentenbank.
Nur wenn Sie auf Basis Ihrer Interessenbekundung eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben, geht es mit den nächsten Schritten weiter.
Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihrer Maschine über das Formular "Herstellerbestätigung" bestätigen.
Als Nachweis über die Einhaltung der technischen Kriterien ist bei Antragstellung das Formular „Herstellerbestätigung“ für die beantragte Maschine verpflichtend einzureichen.
In der Regel befindet sich die ausgefüllte „Herstellerbestätigung“ zu Ihrer gewünschten Maschine bereits auf der jeweiligen Homepage des Herstellers zum Download. Wenden Sie sich andernfalls direkt an Ihren Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Typenbezeichnungen im Angebot und in der Herstellerbestätigung identisch sein müssen.
Führen Sie einen Angebotsvergleich durch.
Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Es ist das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Sofern weniger als drei Angebote eingeholt wurden oder nicht das preisgünstigste Angebot gewählt wurde, ist dies schlüssig zu begründen.
Hinweise dazu finden Sie in den FAQ. Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular Auskunft zum Angebotsvergleich aus und bewahren es in Ihren Akten zusammen mit den Angeboten auf. Bei Antragstellung ist lediglich das gewählte Angebot mit einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die in der Positivliste definierten Kombinationspflichten einzelner Geräteklassen.
Die Investitionskosten des ausgewählten Angebots bilden die Grundlage für die Antragstellung im Portal der Rentenbank. Der Nettobetrag muss bei der Antragstellung centgenau angegeben werden.
Optional: Führen Sie ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank
Es besteht die Möglichkeit, die nach Abzug des bewilligten Zuschusses verbleibenden Kosten über ein Darlehen der Rentenbank zu finanzieren. Hierzu bieten wir ein eigenes Kreditprodukt zu Premiumkonditionen an. Informationen finden Sie in den Programmbedingen "Optionales Darlehen 314/315/316". Sprechen Sie dazu gern Ihre Hausbank an.
Voraussetzung für die Beantragung dieses Kredites zu Premiumkonditionen ist ein gültiger Zuwendungsbescheid für den Zuschuss.
Bitte beachten Sie, dass ein erstes, dokumentiertes Bankgespräch zur Finanzierung der Kosten zeitlich vor der Bestellung der Maschinen liegen muss.
Geben Sie für das antragstellende Unternehmen eine zeichnungsberechtigte Person an, die sich zur Antragstellung identifiziert.
Zur Erstellung des Antrages muss eine zeichnungsberechtigte Person hinterlegt werden.
Zeichnungsberechtigt bedeutet, dass diese Person für das Unternehmen rechtsverbindliche Willenserklärungen abgegeben darf. Bei Unternehmen sind das üblicherweise die Betriebsleiter:innen. Im Zuge der Antragserfassung muss sich diese Person über eine der möglichen Verfahren identifizieren.
Zur Identifikation kann eines der folgenden drei Verfahren gewählt werden:
- Elektronischer Personalausweis - Rund um die Uhr
- Postident - zu den jeweiligen Filialzeiten Ihrer Postfiliale möglich
- Video Ident - täglich von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich
Die verschiedenen Identifizierungsverfahren können nur zu den jeweiligen Geschäftszeiten durchgeführt werden und dauern zudem unterschiedlich lange. Gegebenenfalls muss die POSTIDENT App installiert werden. Führen Sie die Identifizierung nach Möglichkeit frühzeitig durch, sodass diese nicht mit der Frist zur Antragsstellung kollidiert. Ohne erfolgreiche Identifizierung kann der Zuschussantrag nicht eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Ablauf der einzelnen Identifizierungsverfahren finden Sie unter: Seite der deutschen Post.
Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Bearbeitungszeiten im Rahmen Ihrer Antragstellung. Eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung ist nicht möglich!
Erfassen Sie Ihren Zuschussantrag im Portal der Rentenbank (nur mit Einladung).
Nur wenn Sie nach dem Ende der Interessenbekundung von uns zur Antragstellung eingeladen wurden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Einladung 45 Tage Zeit, den Zuschussantrag im Portal der Rentenbank zu erfassen und die Bearbeitung abzuschließen.
Hinweis: Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Zuschussantrags das Merkblatt "Merkblatt zur Richtlinie".
Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach positivem Zuwendungsbescheid.
Nachdem wir Ihr Vorhaben geprüft haben, erhalten Sie von uns postalisch und elektronisch einen Zuwendungsbescheid.
Bitte beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben!
Im Falle, dass Sie zur Finanzierung der verbleibenden Kosten (nach Abzug des bewilligten Zuschusses) ein Darlehen der Rentenbank (Name Darlehen) in Anspruch nehmen möchten, muss vor Bestellung der bewilligten Maschine/n mindestens das Finanzierungsgespräch zum Kredit mit Ihrer Hausbank erfolgt sein.
Erhalten Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses nach Durchführung des Verwendungsnachweises.
Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich auf den Weg gebracht? Dann benötigen wir nur noch Ihre Verwendungsnachweise (z.B. Rechnungen und Zahlungsbelege), die Sie im Portal der Rentenbank unter dem Menüpunkt "Auszahlungsanträge" erfassen und hochladen müssen.
Wir prüfen die Verwendungsnachweise und zahlen Ihnen anschließend den Zuschuss auf das von Ihnen im Zuschussantrag angegebene Geschäftskonto aus.