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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung der Rentenbank

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist bemüht, als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, die Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rentenbank.de/

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit ist die europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).


Es werden derzeit nicht alle oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Webseiten sind damit nicht vollständig barrierefrei.


Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend den Anforderungen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 14. August 2024. Der Webauftritt wurde auf der Startseite nach höchstmöglichem Maß inklusive der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AAA getestet.


Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:

  • Eingebundene Videos sind nicht ausreichend mit Untertiteln verfügbar
  • Grafiken und grafische Bedienelemente haben nicht in allen Fällen eine angemessene Textalternative
  • Überschriften sowie Hervorhebungen in Texten sind nicht in allen Fällen korrekt mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet
  • Es werden Schriftgrafiken verwendet
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht in allen Fällen deutlich
  • Nicht-Text-Inhalte verfügen nicht durchgehend über ausreichende Textalternativen
  • Bei der Ansicht auf mobilen Endgeräten werden Inhalte abgeschnitten oder von anderem Text überlagert
  • Zum Verstehen von Grafiken wird Farbwahrnehmung vorausgesetzt
  • Nach Anpassung der Schriftgröße über die Browser-Einstellungen überlappen sich Texte
  • Texte haben keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund
  • Inhalte lassen sich im Browser nicht auf 200% vergrößern, ohne dass Inhalte und Funktionen verloren gehen
  • Eingeblendete Inhalte können nicht mit der Tastatur geschlossen werden
  • Fehlermeldungen geben keine ausreichende Unterstützung bei der Korrektur von fehlerhaften Eingaben
  • Die Linkziele werden nicht in allen Fällen komplett über den Linktext vermittelt (AAA)
  • Es werden keine Abschnittsüberschriften verwendet, um den Inhalt auf den Seiten zu gliedern (AAA)
  • Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA)
  • Es sind Abkürzungen vorhanden, deren ausgeschriebene Form oder Bedeutung nicht angegeben ist (AAA)
  • PDF-Dokumente sind aktuell noch nicht barrierefrei
  • Anwendungen, wie z.B. der Förderberater, sind zur Zeit noch nicht vollständig barrierefrei
  • Unser Stellenportal unter https://www.rentenbank.de/ueber-uns/karriere/stellenangebote/ ist aktuell noch nicht barrierefrei.


Diese Erklärung wurde am 14. August 2024 auf der Grundlage einer vorangehenden Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V. 3.2.1) durch die Firma msg BiN GmbH erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:


Landwirtschaftliche Rentenbank
Abteilung: Presse und Kommunikation

Theodor-Heuss-Allee 80 
60486 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (69) 2107-0
E-Mail: presse@rentenbank.de

Ergänzende Angaben

Die Website geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über die durch die EN 301 549 beschriebenen Anforderungen an die Barrierefreiheit hinaus:

  • Die Seite bietet die Möglichkeit, eine kontrastreiche Ansicht der Inhalte zu aktivieren

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.


Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.


Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.


Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 


Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: 


Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (30) 18527-2805
Fax: +49 (30) 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de