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Feldrobotor auf einem Feld im Nebel

Alternative Antriebstechnologien

Feldrobotor auf einem Feld im Nebel

Alternative Antriebstechnologien

Investitionsförderung von Maschinen sowie Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Markteinführung alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft.

Hinweis:

Ab dem 20. Mai 2026 können an der Förderung Interessierte innerhalb von 4 Wochen ihre Förderanfrage über das Förderportal an die Rentenbank schicken. Innerhalb des Zeitfensters werden alle eingegangenen Förderanfragen von der Rentenbank entgegengenommen und geprüft. Nach Ablauf des Zeitfensters werden zeitnah die Zu- und Absagen verschickt.

Vorgehen bei Ausschöpfung des Fördermittelbudgets: Sollte das Förderbudget aufgrund des Volumens der Förderanfragen für das jeweilige Jahr ausgeschöpft sein, erfolgt eine Priorisierung der Förderanfragen. Die Priorisierung erfolgt auf Basis des Innovationsgrades der Vorhaben. Der Innovationsgrad eines Vorhabens bemisst sich an der Antriebstechnologie und dem Einsatzumfeld der Fördergegenstände.


Über das Programm

Das Programm unterstützt den Transfer und die Anwendung innovativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft.

Die Markteinführung innovativer Antriebstechnologien stärkt die Innovationskraft des Sektors. Investitionen in innovative, klimafreundliche Technik sind ein Beitrag zur Sicherung seiner Wettbewerbsfähigkeit.


Was wird gefördert?

In diesem Programm werden folgende Investitionen gefördert:

  • Anschaffung von elektrifizierten Landmaschinen
  • Anschaffung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen
  • Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen
  • Tank- und Ladeinfrastruktur


Zu den förderfähigen Biokraftstoffen im Sinne dieser Richtlinie zählen:

  • Biodiesel nach den Anforderungen der DIN EN 14214
  • Rapsölkraftstoff nach den Anforderungen der DIN 51605
  • Pflanzenölkraftstoff nach den Anforderungen der DIN 51623
  • Biomethan nach den Anforderungen der DIN EN 16723-2
  • Ethanolkraftstoff (E85) nach den Anforderungen der DIN EN 15293


Auskunft über die förderfähigen Maschinen und Geräte, inkl. der technischen Mindestanforderungen, gibt das Merkblatt zur Förderung der Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Landwirtschaft.

Paraffinische Kraftstoffe, sogenannte Drop-in Kraftstoffe, zählen nicht zu den erneuerbaren Kraftoffen im Sinne dieser Richtlinie, da bei den entsprechenden Maschinen keine Mehrkosten zu erwarten sind.


Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Maschinengemeinschaften), landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.


Wichtige Dokumente und Formulare

Kontakt

Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 (0)69 2107 970
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr.


Per Mail erreichen Sie uns unter: alternativeantriebe@rentenbank.de