1.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Lebensmitteln (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1.2 Investitionen von KMU der Fischerei und Aquakultur in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen (Nr. 329).
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe (Fischereisektor)
1.3 Investitionen von KMU in mobile Molkereien und Schlachtanlagen (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1.4 Investitionen von KMU der Ernährungswirtschaft (keine Primärproduzenten) in die Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln (außer Fischereierzeugnisse), sofern deren Hauptrohstoffe zu 75 % in der Region erzeugt und weiterverarbeitet werden. Eingeschlossen sind Verbundbetriebe, die zur Direktvermarktung der eigenen Erzeugnisse gegründet wurden (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1.5 Investitionen von KMU in die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, sofern diese zu 75 % in der Region gezüchtet und weiterverarbeitet werden (Nr. 329).
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe (Fischereisektor)
Anlage regionale Siegel und Initiativen
2.1 Investitionen von KMU der Energieproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen (Nr. 328).
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe
2.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen zur Versorgung des landwirtschaftlichen Betriebs (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
In diesem Zukunftsfeld werden gefördert:
Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die sich in der Umstellungsphase in den Ökologischen Landbau gemäß EU-Ökoverordnung befinden. Gefördert wird z.B. der Erwerb von Maschinen, die Errichtung von Ställen und sonstigen baulichen Anlagen (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen. (Nr. 325)
Förderfähige Kosten können beispielweise sein:
- Pflanzkosten
- mehrjähriges Pflanzmaterial
- Maschinen zur Baumpflege
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Wiedervernässung von Moorstandorten. (Nr. 325)
Förderfähige Kosten können beispielweise sein:
- Investitionen in Wasserstandsanhebungen und ganzjährige hohe Stauhaltung
- Staudämme
- Pumpen
- regulierbare Staue
- Fahrdämme und damit zusammenhängende Planungskosten
Beihilfetrecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.3 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Bewirtschaftung von Paludikulturen. (Nr. 325)
Förderfähige Kosten sind beispielweise:
- Technik für Biomasseernte und -abtransport
- Spezialmaschinen (angepasste Technik, autonome Geräteträger, Kleintechnik, rad- oder kettenbasierte Spezialtechnik)
- Bewässerungstechnik, inkl. Stromversorgung
Beihilfetrecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.4 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen. (Nr. 325)
Förderfähige Kosten sind beispielweise:
- technische Verwertungsanlagen
- Pelletier- und Brikettierungsanlagen
- Schilfbinder
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.5 Investitionen von KMU (keine Primärproduzenten) in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
4.6 Investitionen von KMU (keine Primärproduzenten) in die Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten. Die Investitionen können sowohl der Verarbeitung von Paludikulturen als auch anderen Alternativen, z.B. Grünkompost, Rindenhumus oder Ton, dienen (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
5.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Düsenwagen bzw. Auslegerstative sowie die dazugehörigen Beregnungsmaschinen. Sogenannte Bewässerungskanonen bzw. Klein-, Mittel- oder Weitwurfregner werden explizit nicht gefördert (Nr. 327).
5.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Linear- und Kreisbewässerungsanlagen (Pivot-Bewässerungsanlagen) (Nr. 327).
5.3 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Tropfbewässerungssysteme (Nr. 327).
5.4 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Messtechnik (z.B. für Wetter, Boden, Pflanzen) und Software zur Erhöhung der Intelligenz und Digitalisierung von Bewässerungssystemen (Nr. 327).
5.5 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion oder Zusammenschlüssen von Landwirten in den Aufbau von Wasserspeichern und -becken für Bewässerungszwecke (Nr. 327).
Beihilferecht: De-minimis-Agrar
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der Unternehmerin (müssen kumulativ erfüllt sein):
- Die finanzierten Investitionen sind im antragstellenden Unternehmen zu bilanzieren.
- Das antragstellende Unternehmen ist ein KMU.
- Das antragstellende Unternehmen ist nicht älter als 5 Jahre oder der Eintritt der Frau in die Gesellschaft liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
- Die Unternehmerin vertritt das Unternehmen nach außen operativ und administrativ
und hat unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens in allen Unternehmensentscheidungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung, so dass Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen, nur mit ihrer Zustimmung getroffenwerden können. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens bedeutet dies:
- Als Einzelunternehmerin trifft sie selbst alle Unternehmensentscheidungen.
- Als (Mit-) Gesellschafterin an einer Personengesellschaft muss sie über die Stimmrechtsmehrheit verfügen.
- Als (Mit-) Gesellschafterin an einer juristischen Person muss sie über die Stimmrechtsmehrheit verfügen und zugleich als Geschäftsführerin dieser Gesellschaft tätig sein.
Folgende Investitionen sind förderfähig:
- Investitionen der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Maschinen und Gebäude (Nr. 325 / Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung)
- Investitionen der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Flächenerwerb, Betriebsmittelkäufe, Kosten der Hofübernahme, Abfindungen weichender Erben und Umschuldungen (Nr. 327 / Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe)
- Investitionen in die Forstwirtschaft (Nr. 328 / Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe)
- Investitionen in die Fischerei und Aquakultur (Nr.329 / Beihilferecht: De-Minimis-Fischereisektor)
Hier erfahren Sie mehr zu Förderangeboten für Unternehmerinnen und Existenzgründerinnen.
Investitionen in den Umbau bestehender Stallanlagen,
7.1 sofern diese nach Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform Stufe 3 erfüllen (Nr. 325).
Es existieren nicht für alle Nutztierarten Haltungsform-Kennzeichnungen. Gefördert werden daher zusätzlich:
Investitionen in den Umbau bestehender Stallanlagen,
7.2 für Legehennen in Freilandhaltungen (Nr. 325),
7.3 für Absatzferkel, Zuchtläufer, Jungsauen oder Sauen, wenn die Tiere in der Phase der Gruppenhaltung mindestens 20% mehr Platz als in der TierSchNutztVO vorgegeben, zur Verfügung haben (Nr. 325),
7.4 für Absatzferkel, Zuchtläufer, Jungsauen oder Sauen, wenn den Tieren in der Phase der Gruppenhaltung Auslauf gewährt wird oder diese Zugang zu einer wetteroffenen Stallseite (Außenklimastall) haben (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
Hier finden Sie weitere Informationen zum Zukunftsfeld "Stallumbauten für mehr Tierwohl".
In diesem Zukunftsfeld werden Maschinen und Geräte finanziert, die zu einer verbesserten Kohlenstoffspeicherung landwirtschaftlich genutzter Böden, sowie zu einer autonomen und Biodiversität schützenden Bewirtschaftung beitragen.
Gefördert werden
8.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Maschinen gemäß Anlage "Maschinenliste ZF8" (Nr. 325)
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
8.2 Investitionen von landwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen (KMU/keine Primärproduzenten) und gewerbliche Maschinenringe in Maschinen gemäß Anlage "Maschinenliste ZF 8"
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung