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Leben auf dem Land

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Leben auf dem Land Ländliche Entwicklung fördern
Lebensqualität schaffen

Mit unserem Förderprogramm "Leben auf dem Land" unterstützen wir Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Wir fördern gezielt die Infrastruktur, den Tourismus sowie die Begleitung von Landwirten und Landwirtinnen in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen.

Förderfähig sind Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen (auch mit kommunalen Gesellschaftern), Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen.

 

 

Überblick über das Programm "Leben auf dem Land"

Zur Präsentation

Was wird gefördert?

Infrastruktur

  • Technische Infrastruktur, wie z.B. Energieversorgung, Kommunikation, stoffliche Versorgung, Entsorgung sowie Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Personennahverkehr.

  • Soziale Infrastruktur, wie Bildungseinrichtungen, Kinderbetreuungen und Pflegedienste, Krankenhäuser und Rettungsdienste, kulturelle Einrichtungen, Sport und Freizeitanlagen sowie Investitionen in Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehren, etc.).

  • Nahversorgung ländlicher Gebiete durch inhabergeführte Lebensmitteleinzelhändler (selbstständige Kaufleute, unabhängig von ihrer Rechtsform, die „kleine und mittlere Unternehmen“ [KMU] im Sinne der Definition der EU-Kommission sind).

  • Nahversorgung ländlicher Gebiete durch regionale Initiativen (z.B. Einrichtungen zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs oder mobile Versorgungslösungen).

Tourismus

  • Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad-, Wander- oder Reitwege)

  • Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur für Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

  • Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche), Investitionen in die Systemgastronomie- oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert

  • Touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen)

Abgrenzung:

Urlaub auf dem Bauernhof / Urlaub beim Winzer

  • Bezug zur Agrarwirtschaft: Programm 253 (Top-Konditionen)

Ausgeschlossen sind die Systemgastronomie und Franchisevorhaben.

Ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben

  • Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen, BULE+ oder ähnlichen öffentlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum;

  • Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung;

  • Kulturgüter, wie z.B. Baudenkmäler bzw. denkmalgeschützte Gebäude im ländlichen Raum; ebenso immaterielle Kulturgüter wie zum Beispiel Kosten im Zusammenhang mit Volkstanz-Vereinen.

  • Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz, auch zum Zwecke der Vermietung;

  • Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung (Investitionsort außerhalb des ländlichen Raums möglich).

Ausgeschlossen ist die Vermietung zur reinen Kapitalanlage.

Einkommensdiversifizierung

  • Gefördert werden Investitionen in die Erzielung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Der Investitionsort kann auch außerhalb des ländlichen Raums liegen.

    Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, mit denen Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind die Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ebenfalls können keine Umschuldungen oder laufende Kosten gefördert werden. 

Weiterführende Informationen

Ihre Vorteile

Lange Laufzeiten &günstige Konditionen

Wir bieten Ihnen zinsgünstige Darlehen mit einer Laufzeit zwischen drei und 50 Jahren an.

Bis zu 20 JahreZinsbindung

Seit dem 1. April 2022 können alle unsere Ratentilgungsdarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 15 und 20 Jahren abgeschlossen werden.

Antragstellungüber die Hausbank

Die Antragstellung und die Kreditvergabe erfolgen über eine Bank Ihrer Wahl. So können Sie mit Ihrem Kundenberater die Einzelheiten Ihres Kredits klären.

FörderbereichLändlicher Raum

Mit unserer langjährigen Erfahrung finden wir den passenden Förderkredit für Ihr Vorhaben.

Finden Sie hier raus, ob der Standort Ihres Vorhabens innerhalb des Förderbereichs des ländlichen Raum liegt:

Suchabfrage Ländlicher Raum

Kontakt

Vier Mitarbeitende, zwei Männer und zwei Frauen, aus der Abteilung Fördergeschäft der Rentenbank, die lächelnd in die Kamera blicken

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