Mit unserem Förderprogramm "Leben auf dem Land" unterstützen wir Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Wir fördern gezielt die Infrastruktur, den Tourismus sowie die Begleitung von Landwirten und Landwirtinnen in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen.
Förderfähig sind Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen (auch mit kommunalen Gesellschaftern), Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen.