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Pressebereich der Rentenbank

Statement zur heutigen Mitteilung der BaFin

News |

8. September 2026

Die BaFin hat 2025 bei der Rentenbank eine Prüfung gemäß § 44 KWG im Bereich der aufsichtlichen Prüfung interner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) durchgeführt. Solche Prüfungen sind ein regelmäßiges Instrument der laufenden Bankenaufsicht. Im Rahmen der Prüfung wurden keine schwerwiegenden Mängel festgestellt.

Schriftzug der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf einer Mamorplatte

Allerdings gelangten die Prüfer zu dem Urteil, dass insbesondere die Dokumentation der verwendeten Modelle zur Quantifizierung der Marktpreisrisiken, die Trennung der Zuständigkeiten zwischen Methodenentwicklung und Validierung sowie der Validierungsprozess und das Validierungskonzept hinsichtlich der Marktpreisrisiken und des Zinsänderungsrisikos Mängel aufweisen und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement nicht vollständig entsprechen.

Vor diesem Hintergrund hat die BaFin im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) die Kapitalanforderungen an die Gesamtkapitalquote der Rentenbank um 1,75% auf 19,25% erhöht. Die Ist-Gesamtkapitalquote der Rentenbank beträgt per 06/2026 über 30% und besteht vollständig aus hartem Kernkapital.

Aufgrund der starken Kapitalbasis der Rentenbank ergeben sich aus den erhöhten Kapitalanforderungen keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und den Förderauftrag der Rentenbank. Dies gilt auch für das Wachstum und den weiteren Ausbau des Förderproduktportfolios der Bank.

Die Rentenbank misst der Abarbeitung der festgestellten Mängel höchste Priorität zu, arbeitet bereits seit der Prüfung im vergangenen Jahr an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und ist hierzu in einem engen und konstruktiven Austausch mit der Aufsicht. Ein mit der BaFin abgestimmter Maßnahmenplan liegt vor und wird konsequent umgesetzt. Wir planen, bis Ende 2027 alle Maßnahmen zur Beseitigung der Feststellungen umzusetzen.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.