„Intakte Moore sind bedeutende Kohlenstoffsenken und spielen eine zentrale Rolle für den Klimaschutz, da sie große Mengen Kohlenstoff langfristig binden. In Deutschland sind jedoch die meisten Moorböden fast vollständig entwässert und setzen dadurch erhebliche Mengen an Treibhausgasen frei. Die Wiedervernässung dieser Flächen trägt dazu bei, den weiteren Abbau des Torfkörpers zu stoppen und die Freisetzung von Kohlenstoff zu verhindern“, erklärt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Die mit der Wiedervernässung verbundenen Wert- und Ertragsverluste werden den Flächeneigentümern und Bewirtschaftern erstattet und gleichzeitig Investitionen in angepasste Bewirtschaftungsformen, wie etwa den Anbau von Paludikulturen, unterstützt. Damit leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag, gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten, wirtschaftlich tragfähige und klimafreundliche Nutzungsformen sowie innovative Verfahren zu erproben, weiterzuentwickeln und langfristig zu etablieren. Wir freuen uns, mit der neuen Richtlinie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem BMUKN fortzusetzen“, so Steinbock weiter.
Das BMUKN hat die Rentenbank mit der Umsetzung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu) im Rahmen des ANK beauftragt. Gefördert werden sowohl kleine Vorhaben ab fünf Hektar als auch großflächige, modellhafte Projekte für die Transformation ganzer Moorregionen (Leuchtturmregionen).
Die Förderrichtlinie Palu sieht je nach Fördermodul Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 % der Kosten vor.
Angeboten werden folgende vier Module: 1. Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten (100 % Zuschuss), 2. Planung und technische Umsetzung der Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen (100% Zuschuss), 3. Kompensationszahlungen für die Wert- und Ertragsverluste nach erfolgter Wiedervernässung (Zuschuss entsprechend Kompensationsrechner oder Gutachten), 4. Umstellung auf angepasste Bewirtschaftung nach der Wiedervernässung, insb. Anbau und Vermarktung von Paludikulturen (80% bzw. 70% Zuschuss).
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Moorbodenflächen, Bewirtschaftende von Moorbodenflächen, Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen (z. B. Wasser- und Bodenverbände) sowie Unternehmen und Zusammenschlüsse zur Verarbeitung und Vermarktung von Paludikulturen. Die Maßnahmen zur Wiedervernässung sind freiwillig.
Details zur Interessenbekundung und zur Antragstellung werden auf der Webseite der Rentenbank unter www.rentenbank.de/ank-palu bekannt gegeben. Informationen zu allen förderfähigen Vorhaben sind ebenfalls unter dem Link auf der Homepage der Rentenbank abrufbar.
Ergänzend zum ANK Palu fördert die Rentenbank mit ihrem Zukunftsfeld „Etablierung von Agroforst, Paludikulturen und Torfersatzprodukten“ zu „LR-Premium“-Konditionen Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Bewirtschaftung von Paludikulturen sowie in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen. Weitere Informationen unter www.rentenbank.de/ank-palu.
Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.