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Rentenbank öffnet ihr Programm „Liquiditätssicherung“ für Schäden durch die Afrikanische Schweinepest

Pressemitteilung |

5. September 2024

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt alle landwirtschaftlichen Betriebe, die von den starken Einschränkungen innerhalb der Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind. Dazu öffnet sie ihr Programm „Liquiditätssicherung“. Das Programm ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten, Darlehen zu „LR-TOP“-Konditionen aufzunehmen. Mit Laufzeiten von 4, 6 oder 10 Jahren können die Mittel für notwendige betriebliche Ausgaben genutzt werden. Antragsberechtigt sind alle Betriebe mit Sitz oder Flächen innerhalb von Sperrzonen, die einen auf die ASP zurückzuführenden Umsatz- und/oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen können.

„Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest stellt alle Betriebe in den betroffenen Regionen vor große Herausforderungen. Denn bereits der Fund von verendeten Wildschweinen kann zu einem Ernteverbot führen. In der Region erzeugtes Futter darf nicht verfüttert werden und es kommt zu weitreichenden Transporteinschränkungen für Schweine“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Ist ein schweinehaltender Betrieb von der ASP direkt betroffen, sind die Auswirkungen noch gravierender. Alle Schweine des Betriebes müssen getötet werden. Aufgrund der zu erwartenden Umsatzeinbußen haben wir entschieden, unser Liquiditätssicherungsprogramm für alle diese Betriebe zu öffnen und damit bei finanziellen Engpässen schnell zu helfen“, so Nikola Steinbock weiter.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm „Liquiditätssicherung“.

 

Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.