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Zweite Runde des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des BMEL: Registrierung für Interessenbekundungsverfahren bis zum 21. April möglich

14. April 2021

Frankfurt. Für die zweite Runde des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“, das die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umsetzt, wird ein neues Interessenbekundungsverfahren eingesetzt. Ziel ist es, die Antragstellung zeitlich zu entzerren und unnötigen bürokratischen Aufwand für Antragsteller, Hersteller und Hausbanken zu vermeiden.

Mit dem Programm fördert das BMEL Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern.

Zudem wird die Positivliste um weitere Maschinenkategorien, insbesondere für Sonderkulturbetriebe, ergänzt. Um am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen zu können, müssen sich die Sonderkulturbetriebe ebenfalls registrieren.

Die Registrierung ist für alle Betriebe noch bis zum 21. April 2021, 18:00 Uhr im Onlineportal der Rentenbank möglich. Bestehende Registrierungen bleiben gültig.

https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung


Das Interessenbekundungsverfahren läuft wie folgt:

  • Die im Onlineportal registrierten Nutzer lädt die Rentenbank am 23. April 2021 per E-Mail zum Interessenbekundungsverfahren ein, das bis zum 30. April 2021 (Ende des Tages) laufen wird. Anschließend werden alle eingegangenen Interessenbekundungen durch ein technisches Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht.

  • Ab dem 6. Mai 2021 fordert die Rentenbank anhand dieser Reihung die Interessenten zur Antragstellung auf. Dabei werden nur soviele Interessenten zur Antragstellung eingeladen, wie mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln einen Zuschuss erhalten könnten.

  • Eingeladene Interessenten haben ab dem Datum der Einladung 30 Tage Zeit, ihren Antrag im Onlineportal fertigzustellen und ihn zusammen mit dem Einladungsschreiben an ihre Hausbank weiterzuleiten. Die Hausbank muss bereit sein, mindestens 60% der förderfähigen Kosten mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank zu finanzieren.

  • Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Zuschussantrags im Onlineportal sind Zuschussantrag und Darlehensantrag über die Hausbank bei der Rentenbank einzureichen.


Ausführliche Informationen zum Programm unter:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land-und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.