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Rentenbank weitet Förderzuschuss aus

19. August 2019

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ihren Förderzuschuss ab sofort in allen Darlehensvarianten und Laufzeiten an. In den „Basis-Konditionen“ wird der Zuschuss neu eingeführt und beträgt hier 1,00 Prozent des Darlehensbetrages. In den besonders günstigen „Top-Konditionen“ erhöht die Rentenbank den Zuschuss von 1,00 Prozent auf 1,50 Prozent des Darlehensbetrages.

Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt und einmalig ausgezahlt. Anschließend fallen wie bisher Zins und Tilgung an.

Der Sollzinssatz liegt jetzt sowohl in den „Top-Konditionen“ als auch in den „Basis-Konditionen“ in der günstigsten Preisklasse (A) über alle Laufzeiten bei effektiv 1,00 Prozent.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.

Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.


Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700