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Rentenbank senkt Zinsen

24. Juni 2019

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,20 Prozentpunkte (nominal) gesenkt.

Sowohl innerhalb der besonders günstigen „Top-Konditionen“ als auch in den „Basis-Konditionen“ liegt der Sollzinssatz in der günstigsten Preis­klasse (A) nun über alle Laufzeiten mit bis zu 10jähriger Zinsbindung bei effektiv 1,00 Prozent.

Bei Darlehen zu „Top-Konditionen“ wird bei Laufzeiten von bis zu 10 Jahren einmalig ein Förderzuschuss in Höhe von 1,00 Prozent des Darlehensbetrages gewährt. Bei Laufzeiten über 10 Jahren ist der Förderzuschuss auf die 5jährige Zinsbindung beschränkt.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forst­wirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder er­neuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investi­­tionen oder Betriebsmitteln.

Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergren­zen ein­gehalten werden. Bei allen Förderdarle­hen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu rich­ten. In Ab­hängigkeit von der Bonität und der Wert­haltigkeit der Sicher­­heiten nehmen die Hausbanken die Einstu­fung in die je­weilige Preisklasse vor.

 

Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700