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Rentenbank erweitert ihre „Zukunftsfelder im Fokus“ um zwei Bausteine

Pressemitteilung |

26. Juli 2023

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank erweitert ihr Förderpro­gramm „Zu­kunftsfelder im Fokus“ um zwei Bausteine: „Hofnachfolgerinnen und Existenz­gründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft“ und „Effiziente Be­wässerung und Speicherbecken“. In beiden neuen Zukunftsfeldern pro­fi­tie­ren die Betriebe von den zusätzlich vergünstigten „LR-Premium“-Konditionen.

„Die Förderung junger Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen ist uns ein besonderes Anliegen. Statistiken zeigen, dass 2020 lediglich 11 % der Betriebe in Deutschland von Frauen geführt wurden. Auch bei der vor­gesehenen Hof­nach­folge sah es mit einem Anteil von rund 18 % kaum bes­ser aus. Laut der Studie Frauen.Leben.Landwirtschaft des Thünen-Instituts bestehen in der Land­wirtschaft erhebliche Zugangsbarrieren für Frauen. Mit unserem neuen Förder­angebot möchten wir dazu beitragen, dass Frauen ver­stärkt als Unternehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft Entschei­dungen treffen können. Gerade vor dem Hintergrund ihrer gewaltigen Heraus­forderungen kann die Branche auf das große Potenzial hoch qualifizierter und motivierter Frauen nicht länger verzich­ten“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.

In dem neuen Zukunftsfeld werden Unternehmerinnen in den ersten 5 Jahren ihrer Selbstständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung unterstützt. Geför­dert werden ihre Investitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion – einschließ­lich Wein- und Gartenbau – in die Forstwirtschaft sowie in die Fischerei und Aquakultur.

Der Klimawandel stellt die Landwirtschaft vor große Herausforderungen und macht Anpassungen notwendig. Eine ressourcenschonende und effiziente Be­wässerung ist eine der möglichen Maßnahmen. Mit dem neuen Zukunfts­feld „Effiziente Be­wässerung und Speicherbecken“ werden deshalb Investi­tio­nen in entsprechend moderne Technik gefördert. Dies können beispiels­weise Linear- und Kreisbe­wäs­serungsanlagen oder Messtechnik und Soft­ware zur Erhöhung der Intelligenz und Digitalisierung von Bewässerungs­systemen sein.

Über die beiden neuen Zukunftsfelder hinaus hat die Rentenbank in dem Pro­­gramm Fördermöglichkeiten ergänzt: Im Zukunftsfeld „Umstellung auf öko­­logischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaf­tung“ sind jetzt auch ferngesteuerte und autonom arbeitende Landmaschi­nen und Nachrüstsysteme zur satelliten- und sensorgestützten Navigation förderfähig. Das Zukunftsfeld „Etablierung von Agroforst, Paludikulturen und Torfersatz­produkten“ wurde um Investitionen in Maschinen und Be­triebsvorrichtungen zur Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten erweitert.

Die im Förderprogramm „Zukunftsfelder im Fokus“ gültige Zinskondition „LR-Premium“ ist gegenüber der Rentenbank-Standardkondition „LR-Basis“ 0,30 Prozentpunkte günstiger. Wie in allen anderen Förderprogrammen der Rentenbank werden Darlehenslaufzeiten von 3 bis 50 Jahren und Zinsbin­dungen bis zu 20 Jahre angeboten. Die Beantragung der Darlehen erfolgt wie üblich bei den Hausbanken.

Weitere Informationen zu den Förderangeboten der Rentenbank unter www.rentenbank.de.

 

Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesam­ten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förde­rung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovations­förde­rung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Start-up-Förde­rung bis hin zur Markt- und Praxis­einführung neuer Technologien und Produkte. Die Förder­instrumente der Rentenbank sind Zu­schüsse und Programmkredite. Die Programmkredite wer­den wettbewerbsneutral über die Haus­banken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Ge­biets­körperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unter­liegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundes­bank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den weni­gen Triple-A-Adressen Deutschlands.