Das Programm sieht einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der Investitionssumme vor, der mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Finanzierung des Restbetrags kombiniert wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Rentenbank, die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum, mit der Programmumsetzung beauftragt.
„Der Bund setzt gezielt Anreize für eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft. Wir freuen uns, zur Umsetzung unsere etablierte Förderinfrastruktur bereitstellen zu können. Die Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Programmkredit ist ein attraktives Paket“, so Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.
Informationen zum Programm:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Förderfähig sind außerdem bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und zur Gülleseparation. Alle förderfähigen Geräte und Anlagen sind in einer Positivliste enthalten, die im Internet abrufbar ist.
Wer wird gefördert?
Das Angebot richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.
Wie werden Zuschuss und Darlehen beantragt?
Der Zuschuss wird ausschließlich in Kombination mit einem Programmkredit der Rentenbank vergeben. Ab dem 11. Januar 2021 können Zuschussanträge nur online bei der Rentenbank erstellt werden. Anschließend muss der Antragsteller den fertiggestellten und unterschriebenen Zuschussantrag bei seiner Hausbank vorlegen, die dann die Gesamtfinanzierung über einen Programmkredit der Rentenbank sicherstellt. Die Bereitschaft der Hausbank dazu sollte der Antragsteller bereits vor der Erstellung des Zuschussantrags einholen. Ein Zuschussantrag gilt als eingegangen, wenn die Hausbank ihn zusammen mit dem Darlehensantrag bei der Rentenbank eingereicht hat.
Erst nachdem der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid von der Rentenbank erhalten hat, kann er mit seinem Investitionsvorhaben beginnen.
Wann startet das Programm?
Das Programm startet am 11. Januar 2021. Vorher können keine Anträge auf Förderung gestellt werden.
Die Rentenbank stellt bereits jetzt umfangreiche Informationen zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ auf ihrer Internetseite bereit. Zu finden sind unter anderem die Positivliste der Fördergegenstände, häufige Fragen und Antworten sowie eine Erklärung aller Antragsschritte:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft
Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.